I, Allgemeines
(1) Dieses Dokument sowie die ergänzenden Dokumente „Gebühreninformationen” und „Richtlinien Auktion“ sind Bestandteile und bilden gemeinsam unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(2) Mit der Nutzung unserer Dienstleisungen und unserer Webseite erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein.
(3) Alle Inhalte auf unserer Website einschließlich aller Unterseiten und Subdomains, unserer App-Programmschnittstellen und aller damit verbundenen Dienstleistungen wurden ursprünglich in deutscher Sprache verfasst. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung jeglicher Inhalte auf unserer Website und einer anderen Sprachfassung ist die deutsche Version maßgeblich.
Änderung unserer Geschäftsbedingungen
(1) Wir können unsere Geschäftsbedingungen und Richtlinien jederzeit teilweise oder ganz ändern, indem wir die geänderten Informationen auf unserer Internetseite veröffentlichen. Für den Fall, dass eine Änderung der Bedingungen Ihre Rechte oder Pflichten erheblich berührt, benachrichtigen wir Sie
per E-Mail oder machen Sie im Rahmen Ihrer Nutzung unserer Dienstleistungen auf die Änderungen bzw. auf die aktuellen Bedingungen aufmerksam.
(2) Wenn Sie unsere Auktionsplattform nach einer Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen weiterhin nutzen, nehmen Sie die geänderten bzw. ergänzten Geschäftsbedingungen unwiderruflich an.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Das CISG-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
(2) Als Gerichtsstand wird das für 1140 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Tätigkeitsbereich
(1) Die SchatzPLATZ KG (im folgenden SchatzPLATZ genannt) handelt mit beweglichen Sachen hauptsächlich aus Edelmetallen. Der Verkauf findet teils in Versteigerungsform auf unserer Webseite www.schatzplatz.com statt.
(2) Die Versteigerung auf der Plattform kann im eigenen Namen auf eigene Rechnung, kommissionsweise (im eigenen Namen auf fremde Rechnung) oder vermittlungsweise (im fremden Namen auf fremde Rechnung) erfolgen.
II, Auktionsbetrieb
Allegemeine Informationen und Regeln zu unserem Auktionsbetrieb finden Sie in unseren „Richtlinien Auktion”.
Ihr SchatzPLATZ-Konto
(1) Um auf ein Objekt zu bieten und dieses kaufen zu können, müssen Sie ein eigenes SchatzPLATZ-Konto erstellen. Als Kontoinhaber müssen Sie dabei
a, volljährig sein und
b, bei der Registrierung die richtigen Daten angeben und
c, Ihre Daten immer aktuell halten und
d, dafür Sorge zu tragen, dass Sie Ihren Benutzernamen und Passwort schützen und geheim halten.
Kaufvertrag
(1) Am Ende einer Auktion schließt der Höchstbietende als Gewinner der Auktion automatisch einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer des Objekts ab.
(2) Wesentliche Bestandsteile des Kaufvertrages bilden die Bilder des Objekts, die Objektbeschreibung und unsere AGB.
(3) Der Kaufvertrag regelt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist verantwortlich und haftet für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Objektbeschreibung, einschließlich der Fotos und Videos.
(2) Der Verkäufer garantiert, dass er durch das Anbieten und Verkaufen des Objekts nicht gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt, Rechte Dritter verletzt oder betrügerisch und/oder rechtswidrig gegenüber dem Käufer oder einem Dritten handelt.
(3) Der Verkäufer wird das Objekt innerhalb von drei Werktagen nach Zahlung durch den Käufer ordnungsgemäß verpacken und an den Käufer versenden, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben die Abholung des Objekts durch den Käufer vereinbart.
Bezahlung, Eigentumsübergang
(1) Der Kaufpreis (Höchstgebot zuzüglich Versandkosten) ist sofort nach dem Zuschlag, spätestens jedoch innerhalb eines Tages zur Bezahlung fällig.
(2) Der Versand und der Eigentumsübergang der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller anfallenden Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen.
Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer ist an das abgegebene Gebot bzw. den getätigten Sofortkauf gebunden und schließt damit den Kaufvertrag ab.
(2) Der Käufer wird den Kaufpreis und die Versandkosten innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Online-Auktion an den Verkäufer zahlen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Verkäufer den vollen Kaufpreis und die Versandkosten erhält.
(3) Sollten Sie als Höchstbietender die unter (2) angeführte Zahlungsfrist nicht einhalten, kann das zur Sperre Ihrer Berechtigung zur weiteren Gebotsabgabe, bis die offene Zahlung beglichen wird, führen. Weiters behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer verspäteten Zahlung den Kaufvertrag aufzukündigen und die aus dieser Annulierung des Rechtsgeschäfts entstandenen Kosten an Sie zu verrechnen.
(4) Der Käufer ist dafür verantwortlich, gegebenenfalls zusätzliche Einfuhrkosten (wie Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, Zoll etc.) zu zahlen und zu prüfen, ob für die Einfuhr des Objekts in sein Land besondere Regeln oder Beschränkungen gelten.
(5) Eine Empfangsunterschrift und/oder die Tracking-Bestätigung der Auslieferung am Lieferort gilt als ausreichender Beweis dafür, dass der Käufer das Objekt erhalten hat.
(6) Wenn für das Objekt eine Abholung vereinbart wurde, muss der Käufer das Objekt innerhalb von 5 Werktagen nach dem Kauf abholen.
Folgen der Nichterfüllung, Kündigung des Kaufvertrages
(1) Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag und diesen Geschäftsbedingungen trotz einer Zahlungsaufforderung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig, ist SchatzPLATZ berechtigt, für sich und/oder den Auftraggeber entweder
a, weiter auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages, heranzuziehen, oder
b, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall behält sich SchatzPLATZ für sich und/oder den Auftraggeber das Recht vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten von ihm durch die Kaufvertragsverletzung verursachten Schadens außergerichtlich (u.a. durch Beauftragung eines Inkassobüros) zu erzwingen oder gerichtlich geltend zu machen.
(2) Werden ersteigerte objekte vom Käufer nicht innerhalb von einem Tag bezahlt, ist SchatzPLATZ berechtigt, Lagergebühren ab Tag 2 zu verrechnen.
(3) Wenn Sie Ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag uns und/oder unseren Auftraggeber gegenüber nicht erfüllen, können wir Ihre Berechtigung zur Gebotsabgabe, Ihr Konto oder Ihren Zugang zu unseren Dienstleistungen sperren.
(4) Nach einem gekündigten Kaufvertrag steht SchatzPLATZ das Recht zu das Objekt dem Zweithöchstbietenden zum Kauf anzubieten.
Rückgabe
(1) Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Ohne versicherten Rückversand müssen Käufer die Kosten für Transportschäden und Verlust selbst tragen.
(2) Widerrufsrecht: Wenn Sie als Privatperson ein Objekt von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, sind Sie berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Objekts ohne Angabe von Gründen von Ihrem Kauf zurückzutreten. Bitte beachten Sie, dass Sie den Verkäufer innerhalb dieser 14 Tage benachrichtigen müssen wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen und dass es bestimmte Ausnahmen gelten. Sie sind außerdem für die Rücksendung bzw. den Rücktransport des Objekts verantwortlich und haben auch in dem Fall die damit verbundenen Kosten und Risiken zu tragen. Das Objekt muss unbeschädigt, im gleichen Zustand beim Verkäufer eintreffen in dem es verkauft worden ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf Ihr Widerrufsrecht nicht mehr berufen können, wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen (prompte Zahlungen und Abholung) nicht spätestens 14 Tage nach der Auktion nachgekommen sind. Zusätzlich können im Falle einer verspäteten Zahlung Lagergebühren und Verzugszinsen anfallen.
(3) Wenn ein Objekt nicht der Beschreibung entspricht treten Sie bitte mit uns direkt in Verbindung. Die Reklamation wird von uns geprüft und bei berechtigtem Beschwerde können Sie das Objekt auf unsere Kosten retournieren und Sie erhalten den vollen Kaufpreis und die bezahlten Versandkosten zurück sobald der retournierte Artikel in dem selben Zustand eintrifft in dem er verkauft worden ist.
Haftung gegenüber dem Käufer
(1) Beschreibungen von Versteigerungsobjekten bei Versteigerungen die im eigenen Namen und/oder kommisionsweise durchgeführt werden, stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes des Versteigerungsobjektes dar. SchatzPLATZ übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere auch nicht nach Maßstäben der §§1299f ABGB.
(2) Bei Vermittlungsverkäufen übernimmt SchatzPLATZ für die Objekte und deren Beschreibungen keinerlei Haftung.
(3) Der von uns ermittelte Schätzwert stellt keine Zusicherung dar, dass das Objekt zu diesem Preis verkauft bzw. weiterverkauft werden kann oder gutachterlich auf den gleichen Betrag bewertet wird.
(4) Weiters übernimmt SchatzPLATZ für folgende Fälle ebenfalls keine Haftung:
a, Fehler bzw. Missverständnisse in den Objektbeschreibungen, die auf falsche Übersetzungen zurückzuführen sind
b, durch Nichtverfügbarkeit, technische Probleme oder andere Probleme, die Ihren Zugang zu unserem Marktplatz einschränken
c, durch Hackerangriff auf unsere Webseite und/ oder technische Infrastruktur entstandene Schäden
d, für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen
e, für Schäden die sich als Folge längerer Lagerung des Versteigerungsobjektes ergeben
(5) Für Verlust des Versteigerungsobjektes der auf unser Verschulden zurückzuführen ist haftet SchatzPLATZ gegenüber Käufer bis maximal zur Höhe des bezahlten Kaufpreises. Bei selbst verschuldeter Beschädigung des Objektes wird die Wertminderung, höchstens jedoch der Kaufpreis ersetzt.
Hat SchatzPLATZ für ein beschädigtes Objekt den vollen Kaufpreis ersetzt, geht dieses in sein Eigentum über.
(6) Sollte SchatzPLATZ trotz seiner Sorgfalt doch für eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung haftbar gemacht werden, werden nur direkt verursachte Schäden entschädigt. Direkte Schäden umfassen nur tatsächliche finanzielle Verluste und angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. um die Schadensursache zu untersuchen. Wir können nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, beispielsweise durch entgangene Einkünfte, entgangene Gewinne, verringerte Einnahmen oder Schäden durch Geschäftsstillstand.
II. Kommissionsversteigerungen
Objekte zur Versteigerung
(1) Zur Versteigerung werden bewegliche Gegenstände aller Art aus Edelmetallen, die nach Einschätzung von SchatzPLATZ erfolgreich vermittelt werden können und soweit deren Verkauf gesetzlich zulässig ist, übernommen.
(2) Nicht übernommen werden können Objekte, die den Verdacht erwecken, dass sie entwendet, veruntreut oder geschmuggelt sind und/ oder dass der Auftraggeber nicht der rechtmäßige Besitzer von denen ist.
(3) SchatzPLATZ ist berechtigt, die Übernahme von Gegenständen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und über die versteigerungsfähigkeit einzelner Objekte selbst zu entscheiden.
Versteigerungsauftrag
(1) SchatzPLATZ erstellt bei Übergabe ein Verzeichnis der übernommenen Gegenstände. Nach der Übernahme erhält der Auftraggeber eine Ausfertigung/Kopie des Versteigerungsauftrages. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterzeichnung des Versteigerungsauftrages mit den Versteigerungsmodalitäten wie Startpreis, Auktionsdauer, einverstanden zu sein und über unsere Provisionen bzw. über anfallenden Gebühren (wie Lagergebühren) und Kosten (Rücksendung) aufgeklärt worden zu sein und ab diesem Zeitpunkt gelten diese als vereinbart.
(2) Die Auszahlung des Versteigerungserlöses und der Rückversand unverkauft gebliebener Objekte erfolgt auf die im Versteigerungsauftrag bekannt gegebene Adresse bzw. Bankkonto des Auftragsgebers.
Zurückziehen von Objekten
(1) Der Auftraggeber kann die Gegenstände höchstens nur bis zum Beginn der Auktion zurückziehen.
(2) SchatzPLATZ behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen.
Nicht versteigerte Objekte
(1) Gegenstände, die nicht versteigert werden konnten werden nach Begleichung der offenen Forderungen wie angefallene Kosten und Gebühren (insbesondere Lagergebühren) auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers auf die uns zuletzt bekannte Adresse des Auftraggebers zurückgesendet.
(2) SchatzPLATZ behält sich das Recht vor für nicht versteigerte Objekte an den Auftraggeber ein Kaufanbot zu unterbereiten. In diesem Fall werden vom vereinbarten Kaufpreis die offenen Forderungen (z.B. Lagergebühren) gegenüber dem Auftraggeber in Abzug gebracht.
Haftung gegenüber Auftraggebern
(1) SchatzPLATZ haftet Auftraggebern gegenüber, die Verbraucher sind, für Schäden aus einer Unrichtigkeit seiner Preisbestimmungen oder Beschreibungen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In allen anderen Fällen sind jede Reklamation und jede Haftung gegenüber dem Auftraggeber
ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung und/oder Preisfestsetzung nicht direkt durch SchatzPLATZ erfolgt, sondern durch den Auftraggeber selbst oder durch externe Experten oder Sachverständige sowie bei Vermittlungsverkäufen im Allgemeinen übernimmt SchatzPLATZ ebenfalls keine Haftung.
(2) Für Verlust des Versteigerungsobjektes der auf unser Verschulden zurückzuführen ist haftet SchatzPLATZ gegenüber Auftraggeber bis maximal 120% des Startpreises (Versicherungswert). Bei selbst verschuldete Beschädigung des Objektes wird die Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert ersetzt. Hat SchatzPLATZ für ein beschädigtes Objekt den vollen Versicherungswert ersetzt, geht dieses in sein Eigentum über.
(3) Sollte SchatzPLATZ trotz seiner Sorgfalt doch für eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung haftbar gemacht werden, werden nur direkt verursachte Schäden entschädigt. Direkte Schäden umfassen nur tatsächliche finanzielle Verluste und angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. um die Schadensursache zu untersuchen. Wir können nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, beispielsweise durch entgangene Einkünfte, entgangene Gewinne, verringerte Einnahmen oder Schäden durch Geschäftsstillstand.
Kündigung des Versteigerungsauftrages
(1) Der Versteigerungsauftrag kann von SchatzPALTZ aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich, persönlich, telefonisch oder mittels elektronischer Benachrichtigung aufgekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Auftraggeber an den für SchatzPLATZ bekannt gegebenen Kontaktmöglichkeiten auf Dauer nicht erreichbar ist, oder
b) Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Auftraggebers bestehen, oder
c) der Einbringer falsche Angaben über seine Identität, das Versteigungsobjekt oder dessen Herkunft sowie jegliche sonstigen geschäftsrelevanten Umstände gemacht hat.
(2) SchatzPLATZ ist berechtigt, bei einer Kündigung aus wichtigem Grund die bereits erbrachten Leistungen (wie z.B. Lagergebühren) dem Auftraggeber zu verrechnen.
Selbsterwerb
(1) SchatzPLATZ ist jederzeit berechtigt, bei Versteigerungen mitzubieten und Gegenstände durch Selbsteintritt zu erwerben.
Auszahlung des Erlöses
(1) Der Erlös (Meistbot abzüglich Provision, Kosten und Gebühren) aus der erfolgreichen Versteigerung wird dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf von 14 Tagen nach der erfolgten Zustellung des Objekts an den Käufer, nachdem der Käufer innerhalb der gesetzlich gesetzten Frist von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, ausbezahlt.
(2) Erhebt der Käufer eine Reklamation, ist SchatzPLATZ berechtigt, die Auszahlung an den Auftraggeber bis zur endgültigen Erledigung dieser Reklamation auszusetzen.
(3) Die Auszahlung des Erlöses erfolgt auf die SchatzPLATZ zuletzt bekannte Bankverbindung des Auftraggebers.
Gebühreninformationen
(1) Die Höhe unserer Provisionen, Kosten und Gebühren sind in unserer „Gebühreninformationen” festgelegt. Das Dokument „Gebühreninformationen” bildet einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen.
Datenschutz/Datenänderungen
(1) SchatzPLATZ gibt Personaldaten ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht weiter, es sei denn
a) eine gesetzliche Auskunftspflicht uns gegenüber besteht oder
b) strafrechtliche Ermittlungen durch in- oder ausländische Justiz- oder Polizeibehörden durchgeführt werden oder
c) Ansprüche auf den Versteigerungsgegenstand von dritter Seite geltend gemacht werden.
(2) Die detaillierten Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Webseite.
(3) Zur effizienten Vertragsabwicklung verpflichten sich die Vertragspartner, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich dem anderen Vertragspartner bekanntzugeben. Wer persönliche Kontaktdaten (Namen oder Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, etc.) unrichtig angibt oder spätere Änderungen SchatzPLATZ nicht oder nur verspätet mitteilt, hat alle Folgen und den sich hieraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. diese SchatzPLATZ zu ersetzen.
Zustellungen und Mitteilungen an die zuletzt SchatzPLATZ bekanntgegebenen Kontaktmöglichkeiten gelten auch dann als wirksam erfolgt, wenn sich der Auftraggeber an dieser Anschrift nicht oder nicht mehr aufhalten sollte oder sich diese Kontaktmöglichkeiten geändert haben sollten und der Auftraggeber es
vereinbarungswidrig unterlassen hat, seine neuen Kontaktdaten uns bekanntzugeben.